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Strassenverkehrsrecht:

Das Strassenverkehrsrecht umfasst die Bereiche Unfallschadensregulierung, Führerscheinentzug und Bußgeld. Es geht insgesamt um die Abwicklung der aus einem Verkehrsunfall resultierenden Ansprüche. In der Regel ist ein Verkehrsunfall mit unzähligen rechtlichen Konsequenzen verbunden, von denen zivilrechtliche Ansprüche nur ein Aspekt sind. Das Straßenverkehrszivilrecht befasst sich im wesentlichen mit den Schadensersatzansprüchen. In erster Linie sind dies Ansprüche auf :

Wertminderung
Auslagenpauschale
Sachverständigenkosten
Anwaltskosten
Abschleppkosten
Arzt- und Behandlungskosten
Nutzungsausfall
Schmerzensgeld
Mietwagenkosten
Sonstige Schadenspositionen
Schuldenregulierung
Fahrzeugschaden
Erwerbsausfallschaden

Die Prüfung von Schadensersatzansprüchen erfolgt in zwei Schritten. Zunächst wird geprüft, ob eine Verpflichtung auf Schadensersatz dem Grunde nach zu leisten ist. Danach ist zu klären, in welcher Höhe Schadensersatz zu leisten ist. Insofern ist ein Unfallbeteiligter nicht alleine am Unfall die Schuld trägt, wird bei der Schadensregulierung eine Haftungsquote gebildet. Die Beteiligten haften dann gemäß den Anteilen der jeweiligen Schadensverursachung. Oftmals wurden im Zusammenhang mit dem Unfall Verkehrsordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstraftaten begangen. Dem Verursacher werden außer der Zahlung eines Bußgeldes im Strafregister in Flensburg Strafpunkte eingetragen, die für die Berechtigung zur Fahrerlaubnis von Bedeutung sind. Im Falle der Anordnung eines Bußgeldes kommt es daher darauf an, dieses so gering wie möglich zu halten, um hierdurch keine Gefahr für die Fahrerlaubnis aufkommen zu lassen.