Das Strassenverkehrsrecht umfasst
die Bereiche Unfallschadensregulierung, Führerscheinentzug
und Bußgeld. Es geht insgesamt um die Abwicklung der aus
einem Verkehrsunfall resultierenden Ansprüche. In der Regel
ist ein Verkehrsunfall mit unzähligen rechtlichen Konsequenzen
verbunden, von denen zivilrechtliche Ansprüche nur ein Aspekt
sind. Das Straßenverkehrszivilrecht befasst sich im wesentlichen
mit den Schadensersatzansprüchen. In erster Linie sind dies
Ansprüche auf :
|
Wertminderung
|
|
Auslagenpauschale |
|
Sachverständigenkosten |
|
Anwaltskosten |
|
Abschleppkosten |
|
Arzt- und Behandlungskosten |
|
Nutzungsausfall |
|
Schmerzensgeld |
|
Mietwagenkosten |
|
Sonstige Schadenspositionen |
|
Schuldenregulierung |
|
Fahrzeugschaden |
|
Erwerbsausfallschaden |
|
|
Die Prüfung
von Schadensersatzansprüchen erfolgt in zwei Schritten. Zunächst
wird geprüft, ob eine Verpflichtung auf Schadensersatz dem
Grunde nach zu leisten ist. Danach ist zu klären, in welcher
Höhe Schadensersatz zu leisten ist. Insofern ist ein Unfallbeteiligter
nicht alleine am Unfall die Schuld trägt, wird bei der Schadensregulierung
eine Haftungsquote gebildet. Die Beteiligten haften dann gemäß
den Anteilen der jeweiligen Schadensverursachung. Oftmals wurden
im Zusammenhang mit dem Unfall Verkehrsordnungswidrigkeiten oder
Verkehrsstraftaten begangen. Dem Verursacher werden außer
der Zahlung eines Bußgeldes im Strafregister in Flensburg
Strafpunkte eingetragen, die für die Berechtigung zur Fahrerlaubnis
von Bedeutung sind. Im Falle der Anordnung eines Bußgeldes
kommt es daher darauf an, dieses so gering wie möglich zu halten,
um hierdurch keine Gefahr für die Fahrerlaubnis aufkommen zu
lassen. |